Verkehrsrecht – Nach dem Unfall an Ihrer Seite
Ob nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldverfahren – ich vertrete Ihre Interessen kompetent und entschlossen.
Meine Leistungen im Verkehrsrecht
Verkehrszivilrecht:
- Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach Unfällen
- Abwicklung gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherungen
- Geltendmachung von Haushaltsführungsschäden und Verdienstausfällen
- Beratung zu Fahrzeugreparatur, Mietwagen und Sachverständigenkosten
Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht:
- Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen, Rotlichtverstößen und weiteren Ordnungswidrigkeiten
- Anfechtung von Bußgeldbescheiden
- Abwehr von Fahrverboten
Verkehrsstrafrecht:
- Verteidigung bei Trunkenheitsfahrten, Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung
- Schutz der Fahrerlaubnis
Wichtig: Verkehrszeichen und Sichtbarkeit
Verkehrszeichen sind nur dann verbindlich, wenn sie für den Fahrer gut erkennbar aufgestellt sind. Ein schlecht sichtbares oder verdecktes Verkehrszeichen kann ein Bußgeld anfechtbar machen. Lassen Sie Ihren Fall von mir prüfen.
Kostenfreie Erstberatung
Für Nicht-Rechtsschutzversicherte biete ich nach Unfällen eine kostenfreie Erstberatung an.
Jetzt Kontakt aufnehmen: 030 41937032 oder info@ra-vorholzer.de