Sozialrecht – Ihre Ansprüche gegenüber Behörden und Kassen

Im Sozialrecht vertreten wir Sie gegenüber Rentenversicherungsträgern, Versorgungsämtern und Pflegekassen. Ablehnungen von Leistungen müssen nicht das letzte Wort sein – wir prüfen Ihre Möglichkeiten und kämpfen für Ihre Rechte.

Unsere Leistungen im Sozialrecht

Erwerbsminderungsrenten:

  • Beratung bei Ablehnung von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente
  • Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren

Schwerbehindertenrecht:

  • Antragstellung und Widerspruch beim Grad der Behinderung (GdB)
  • Verschlimmerungsanträge
  • Feststellung von Merkzeichen (z. B. G, aG, H, RF)

Pflegeversicherungsrecht:

  • Widerspruch gegen Einstufung oder Ablehnung von Pflegestufen / Pflegegraden
  • Beratung zur Bewilligung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Rehabilitation:

  • Durchsetzung von Rehabilitationsleistungen gegenüber Kostenträgern

Wichtiger Hinweis zu Rechtsschutzversicherungen

Im Stadium des Widerspruchsverfahrens übernehmen Rechtsschutzversicherungen in der Regel keine Kosten – auch nicht die der Erstberatung. Sprechen Sie uns an, wie Sie dennoch zu Ihrem Recht kommen können. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.


Jetzt Kontakt aufnehmen: 030 41937032 oder info@ra-vorholzer.de