Sozialrecht – Ihre Ansprüche gegenüber Behörden und Kassen
Im Sozialrecht vertreten wir Sie gegenüber Rentenversicherungsträgern, Versorgungsämtern und Pflegekassen. Ablehnungen von Leistungen müssen nicht das letzte Wort sein – wir prüfen Ihre Möglichkeiten und kämpfen für Ihre Rechte.
Unsere Leistungen im Sozialrecht
Erwerbsminderungsrenten:
- Beratung bei Ablehnung von Anträgen auf Erwerbsminderungsrente
- Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren
Schwerbehindertenrecht:
- Antragstellung und Widerspruch beim Grad der Behinderung (GdB)
- Verschlimmerungsanträge
- Feststellung von Merkzeichen (z. B. G, aG, H, RF)
Pflegeversicherungsrecht:
- Widerspruch gegen Einstufung oder Ablehnung von Pflegestufen / Pflegegraden
- Beratung zur Bewilligung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Rehabilitation:
- Durchsetzung von Rehabilitationsleistungen gegenüber Kostenträgern
Wichtiger Hinweis zu Rechtsschutzversicherungen
Im Stadium des Widerspruchsverfahrens übernehmen Rechtsschutzversicherungen in der Regel keine Kosten – auch nicht die der Erstberatung. Sprechen Sie uns an, wie Sie dennoch zu Ihrem Recht kommen können. Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
Jetzt Kontakt aufnehmen: 030 41937032 oder info@ra-vorholzer.de