Hinweis: Diese Seite enthält Informationen aus der Zeit der Corona-Pandemie (2020–2022). Die genannten Sonderregelungen (z. B. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht) sind größtenteils ausgelaufen. Bitte wenden Sie sich für aktuelle rechtliche Fragen direkt an die Kanzlei.
Arbeitnehmerrechte in der Coronazeit
Arbeitnehmer, die von Kündigungen, ausstehenden Löhnen oder Kurzarbeitsregelungen betroffen waren, konnten ihre Rechte gerichtlich durchsetzen:
Kündigungsschutz: Wer eine Kündigung erhalten hatte, konnte mit einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Mögliche Angriffspunkte waren mangelnde Betriebsbedingtheit, Fehler bei der Sozialauswahl oder Verstöße gegen Betriebsübergangsrecht.
Homeoffice: Arbeitgeber hatten kein einseitiges Recht, Homeoffice anzuordnen, da der private Wohnraum der Arbeitnehmer unter deren Verfügungsrecht fällt. Homeoffice war nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers zulässig.
Kurzarbeit: Kurzarbeit musste durch gegenseitige Vereinbarung oder tarifliche Grundlage legitimiert sein und bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet werden.
Arbeitgeberrechte in der Coronazeit
Unternehmen, die betriebsbedingte Kündigungen erwogen, mussten diese sorgfältig vorbereiten und form- sowie fristgerecht umsetzen. Eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht entlastete zahlungsunfähige Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum.
Weitere Bereiche
Reiserecht: Pauschalreisen konnten bei pandemiebedingten Einschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei storniert werden.
Bußgelder: Gegen Bußgeldbescheide wegen angeblicher Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen konnte Einspruch eingelegt werden.
Mietrecht: Mieter, die pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, erhielten temporären Schutz vor außerordentlicher Kündigung.
Darlehen: Kreditnehmer konnten bei finanziellen Engpässen Stundungen bei ihrer Bank beantragen.
Für aktuelle Fragen zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei.
Jetzt Kontakt aufnehmen: 030 41937032 oder info@ra-vorholzer.de