Personenschadensrecht – Ihr Schaden, unser Engagement

Rechtsanwältin Susann Kracht-Vorholzer hat sich besonders auf die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Unfällen aller Art sowie nach Arztfehlern spezialisiert.

Wir verfolgen Ihre Ansprüche gegenüber Schädigern und Versicherungen – umfassend, zielstrebig und kompetent, dabei stets mit dem nötigen Einfühlungsvermögen für Ihre Situation.

Was ist Personenschadensrecht?

Das Personenschadensrecht umfasst alle Ansprüche, die entstehen, wenn eine Person durch das Verschulden anderer körperlich, gesundheitlich oder seelisch geschädigt wird – zum Beispiel durch:

  • Verkehrsunfälle
  • Arbeitsunfälle
  • Freizeitunfälle
  • Ärztliche Behandlungsfehler

Unsere Leistungen

  • Berechnung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen (Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten)
  • Geltendmachung von Schmerzensgeldforderungen
  • Verhandlungen mit Haftpflichtversicherungen
  • Vertretung vor Gericht – bundesweit

Kostenfreie Erstberatung

Für Nicht-Rechtsschutzversicherte, die Schäden nach einem Unfall oder Arztfehler erlitten haben, bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.


Jetzt Kontakt aufnehmen: 030 41937032 oder info@ra-vorholzer.de