Arzthaftungsrecht – Ihre Rechte als Patient
Wenn ein Arzt, Zahnarzt oder eine Klinik durch Fehler oder mangelnde Aufklärung Schaden verursacht hat, haben Sie als Patient Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Ich helfe Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen.
Meine Leistungen im Arzthaftungsrecht
- Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Vertretung gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und sonstigen Heilberuflern
- Beurteilung von Behandlungsfehlern und Aufklärungsmängeln
- Einholung von Sachverständigengutachten
- Begleitung von Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer
Schlichtungsverfahren als Alternative
In vielen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Ärztekammer ebenfalls zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen. Hervorzuheben ist, dass dieses Verfahren Kosten sparen kann. Ich berate Sie, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Beispielhafte Urteile
- OLG Koblenz – 350.000 € Schmerzensgeld für fehlerhafte Notoperation mit resultierender Hirnschädigung
- OLG Jena – 200.000 € wegen unterlassener Abklärung eines Mammakarzinoms
- LG Berlin – 25.000 € für nicht indizierte Gebärmutterentfernung ohne ordnungsgemäße Aufklärung
Kostenfreie Erstberatung
Für Nicht-Rechtsschutzversicherte biete ich eine kostenfreie Erstberatung an. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Jetzt Kontakt aufnehmen: 030 41937032 oder info@ra-vorholzer.de