Arzthaftungsrecht – Ihre Rechte als Patient

Wenn ein Arzt, Zahnarzt oder eine Klinik durch Fehler oder mangelnde Aufklärung Schaden verursacht hat, haben Sie als Patient Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Wir helfen Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen.

Unsere Leistungen im Arzthaftungsrecht

  • Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Vertretung gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und sonstigen Heilberuflern
  • Beurteilung von Behandlungsfehlern und Aufklärungsmängeln
  • Einholung von Sachverständigengutachten
  • Begleitung von Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer

Schlichtungsverfahren als Alternative

In vielen Fällen kann ein Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Ärztekammer zu einem zufriedenstellenden Ergebnis mit deutlich geringerem Zeit- und Kostenaufwand führen als ein Gerichtsverfahren. Wir beraten Sie, welcher Weg für Sie der richtige ist.

Beispielhafte Urteile

  • OLG Koblenz – 350.000 € Schmerzensgeld für fehlerhafte Notoperation mit resultierender Hirnschädigung
  • OLG Jena – 200.000 € wegen unterlassener Abklärung eines Mammakarzinoms
  • LG Berlin – 25.000 € für nicht indizierte Gebärmutterentfernung ohne ordnungsgemäße Aufklärung

Kostenfreie Erstberatung

Für Nicht-Rechtsschutzversicherte bieten wir eine kostenfreie Erstberatung an. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.


Jetzt Kontakt aufnehmen: 030 41937032 oder info@ra-vorholzer.de