Hier stellen wir Ihnen nützliche Informationen und Hinweise zur Verfügung, die Ihnen in rechtlichen Angelegenheiten helfen können.


Widerspruch einlegen

Wenn Sie gegen einen Bescheid einer Behörde oder Versicherung vorgehen möchten, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Wichtig dabei:

Formulierungsvorschlag:

„Gegen den Bescheid vom ______, erhalten am ______, lege ich Widerspruch ein."

Bitte beachten Sie:

  • Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheides.
  • Versenden Sie den Widerspruch fristgerecht und auf sicherem Weg (z. B. per Einschreiben mit Rückschein).
  • Bewahren Sie den Versandnachweis sorgfältig auf.

Wenden Sie sich bei Unsicherheiten an uns – wir prüfen, ob und wie ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat.


Beratungshilfe (Berechtigungsschein)

Wenn Sie sich rechtliche Beratung nicht leisten können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG).

So gehen Sie vor:

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht (persönlich oder vorab schriftlich).
  2. Bei Bewilligung erhalten Sie einen Berechtigungsschein.
  3. Sie zahlen lediglich eine Eigenbeteiligung von 15 Euro direkt an den Rechtsanwalt.

Hinweis: Das Amtsgericht prüft Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und ob keine andere zumutbare Hilfsmöglichkeit besteht.


Prozesskostenhilfe (PKH)

Wenn Sie an einem gerichtlichen Verfahren teilnehmen möchten oder müssen, aber die Kosten nicht aufbringen können, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Voraussetzungen:

  • Die beabsichtigte Rechtsverfolgung muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
  • Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen.
  • Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen die Übernahme der Prozesskosten rechtfertigen.

Der Antrag wird zusammen mit einer Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beim zuständigen Gericht eingereicht. Das Formular erhalten Sie beim Gericht oder wir reichen es für Sie ein.


Schweigepflichtentbindung und Vollmacht

Für die Bearbeitung Ihres Falls benötigen wir häufig Ihre schriftliche Vollmacht sowie ggf. eine Schweigepflichtentbindungserklärung (damit wir z. B. Arztunterlagen anfordern dürfen). Bitte sprechen Sie uns an – wir stellen Ihnen die entsprechenden Formulare zur Verfügung.


Haben Sie Fragen? Nehmen Sie einfach Kontakt auf: Telefon: 030 41937032 · E-Mail: info@ra-vorholzer.de