Mietrecht: Schönheitsreparaturklauseln oft unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren grundlegenden Urteilen entschieden, dass viele in Mietverträgen enthaltene Klauseln zu Schönheitsreparaturen unwirksam sind.

Unwirksam sind insbesondere:

  • Starre Fristenpläne (z. B. „alle drei Jahre Küche und Bad streichen"), die unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung gelten
  • Klauseln, die dem Mieter Renovierungspflichten auferlegen, obwohl die Wohnung bei Einzug unrenoviert übergeben wurde
  • Endrenovierungsklauseln, die immer greifen, unabhängig vom tatsächlichen Abnutzungsgrad

Flexibel formulierte Klauseln (z. B. „… soweit erforderlich") können hingegen zulässig sein.

Empfehlung: Lassen Sie Ihren Mietvertrag prüfen, bevor Sie auf eigene Kosten renovieren. Möglicherweise sind Sie dazu nicht verpflichtet.


Verkehrsrecht: Sichtbarkeit von Verkehrszeichen

Ein Verkehrszeichen entfaltet nur dann rechtliche Wirkung, wenn es für den Fahrer rechtzeitig und gut erkennbar aufgestellt ist. Schlecht beleuchtete, verdeckte oder verblasste Verkehrszeichen können zur Anfechtbarkeit eines Bußgeldbescheids führen.

Verkehrsrecht: Haushaltsführungsschaden

Wer infolge eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt zu führen, hat Anspruch auf Ersatz des sogenannten Haushaltsführungsschadens – auch ohne Erwerbstätigkeit. Dieser Anspruch wird häufig von Versicherungen nicht freiwillig erstattet und muss aktiv geltend gemacht werden.


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