Die Gerichte sprechen Patienten, die durch Behandlungsfehler geschädigt wurden, regelmäßig erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldsummen zu. Die folgenden Urteile geben einen Überblick über die Rechtsprechung:
OLG Koblenz – 350.000 Euro Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Koblenz sprach einem Kind 350.000 Euro Schmerzensgeld zu, das infolge einer fehlerhaften Notoperation eine dauerhafte Hirnschädigung erlitten hatte. Der behandelnde Arzt hatte bei der Operation einen schwerwiegenden Fehler begangen, der zu einem Sauerstoffmangel und damit zur Hirnschädigung führte.
OLG Jena – 200.000 Euro wegen unterlassener Diagnose
Das Oberlandesgericht Jena verurteilte einen Arzt zur Zahlung von 200.000 Euro, weil er es unterlassen hatte, den Verdacht auf ein Mammakarzinom (Brustkrebs) abzuklären. Die verzögerte Diagnose führte zu einem erheblich schlechteren Behandlungsergebnis für die Patientin.
LG Berlin – 25.000 Euro für nicht indizierte Operation
Das Landgericht Berlin sprach einer Patientin 25.000 Euro Schmerzensgeld zu, da bei ihr eine Gebärmutterentfernung ohne medizinische Notwendigkeit (Indikation) und ohne ordnungsgemäße Aufklärung vorgenommen worden war.
Was bedeutet das für Sie?
Diese Urteile zeigen: Bei Behandlungsfehlern und mangelnder Aufklärung können erhebliche Entschädigungen durchgesetzt werden. Wenn Sie glauben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, sollten Sie Ihre Ansprüche von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
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