Im Zuge der Insolvenz von Air Berlin waren bis zu 1.400 Mitarbeiter von Kündigungen betroffen. Wir erläutern, welche rechtlichen Möglichkeiten bestanden.

Kündigungsschutzklage

Betroffene Arbeitnehmer konnten gegen ihre Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Die Klage ist innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Mögliche Angriffspunkte gegen eine Kündigung:

  • Fehlende oder unzureichende Betriebsbedingtheit
  • Fehler bei der Sozialauswahl
  • Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme
  • Verstöße bei Betriebsübergängen (§ 613a BGB)

Übernahme durch andere Arbeitgeber

Wer ein Übernahmeangebot von einem anderen Arbeitgeber erhielt, sollte prüfen, ob Betriebszugehörigkeitsjahre angerechnet werden. Altarbeitsverträge können gegenüber neu abzuschließenden Verträgen erhebliche Vorteile bieten.

Prozesskostenhilfe

Arbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung konnten Prozesskostenhilfe für die gerichtliche Auseinandersetzung beantragen, sofern die Voraussetzungen vorlagen.


Haben Sie eine ähnliche Situation? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie zu Ihren arbeitsrechtlichen Möglichkeiten.

Telefon: 030 41937032 · E-Mail: info@ra-vorholzer.de